Herzlich willkommen auf der Infoseite der Wohnheime

Wohnheim Werder

Das Wohn­heim am Stan­dort Werder ist zuständig für die Auszu­bilden­den der Abteilun­gen 1, 2, 3 des OSZ Werder.

Kon­takt Werder:
Tel: 03327 6687–72 oder ‑73
Fax: 03327 6687–74
Email: wh-werder@potsdam-mittelmark.de

Im Wohn­heim Werder bieten wir 115 Wohn­heim­plätze an. Eine Wohnein­heit beste­ht aus fünf Plätzen (2 Dop­pel- sowie ein Einzelz­im­mer), die sich zwei Toi­let­ten und ein Duschbad teilen.

Bei­de Wohn­heime ver­fü­gen über voll­ständig aus­ges­tat­tete Gemein­schaft­sküchen sowie TV- und Freizeiträume.

In den Wohn­heimen wird keine Verpfle­gung ange­boten. Sachen für den täglichen Bedarf, ins­beson­dere Besteck und Bet­twäsche sind mitzubrin­gen.

Kosten: (NEU 08–2023)
10,00 € pro Bett/Nacht

Bei ein­er Aktu­al­isierung der Satzung der Wohn­heime kön­nen sich die Kosten für die Unterkun­ft ändern.

Wohnheim Groß Kreutz

Das Wohn­heim am Stan­dort Groß Kreutz ist zuständig für die Auszu­bilden­den der Abteilung 4 des OSZ Werder.

Kon­takt Groß Kreutz:
Tel: 033207 5677–201 oder 202
Fax: 033207 5677–203
Email: wh-gross-kreutz@potsdam-mittelmark.de

Das Wohn­heim Groß Kreutz ver­fügt über 68 Plätze. Hier gibt es auss­chließlich Dop­pelz­im­mer mit Gemein­schaftssan­itär­bere­ichen.

Bei­de Wohn­heime ver­fü­gen über voll­ständig aus­ges­tat­tete Gemein­schaft­sküchen sowie TV- und Freizeiträume.

In den Wohn­heimen wird keine Verpfle­gung ange­boten. Sachen für den täglichen Bedarf, ins­beson­dere Besteck und Bet­twäsche sind mitzubrin­gen.

Kosten: (NEU 08–2023)
9,50 € pro Bett/Nacht im 2‑Bettzimmer

Bei ein­er Aktu­al­isierung der Satzung der Wohn­heime kön­nen sich die Kosten für die Unterkun­ft ändern.

Bitte beachten Sie:

Anspruch auf eine auswär­tige Unterkun­ft gemäß § 99 (2) des Bran­den­bur­gis­chen Schulge­set­zes in Verbindung mit § 2 (1) der Wohn­heim­satzung des Land­kreis­es Pots­dam-Mit­tel­mark haben Schü­lerin­nen und Schüler, denen eine tägliche Anreise nicht zuge­mutet wer­den kann (in der Regel eine Fahrzeit von über 90 Minuten für ein­fache Fahrt) und die bei Aus­bil­dungs­be­ginn nicht älter als 27 Jahre sind.
Voraus­set­zung für die Auf­nahme ist der Nach­weis ein­er Masern­schutz­imp­fung laut Masern­schutzge­setz vom 01.03.2020. Entsprechen­der Impf­nach­weis ist vorzule­gen.

Die Wohn­heime sind in der Regel von Son­ntag 18:00 Uhr bis Fre­itag 08:00 Uhr geöffnet. Die Anreise kann entwed­er am Abend vor Beginn der the­o­retis­chen Aus­bil­dung in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr erfol­gen oder im Laufe des Schul­t­ages.
Eine Beherber­gung ist an Woch­enen­den, Feierta­gen sowie den bran­den­bur­gis­chen Schulfe­rien nicht möglich!

Weit­ere Infor­ma­tio­nen ent­nehmen Sie der Hau­sor­d­nung oder dem Beherber­gungsver­trag des jew­eili­gen Stan­dorts.

Hau­sor­d­nung und Beherber­gungsverträge je Groß Kreutz und Werder

Für den Wohn­heimantrag bitte hier (Antrag) klick­en. Den aus­ge­füll­ten Antrag für den Wohn­heim­platz an den jew­eili­gen Schulteil/ Wohn­heim (bevorzugt per Mail) senden.

Für die Bear­beitung des Wohn­heimantrags ist eine vorherige Schu­lan­mel­dung zwin­gend notwendig.

OSZ Werder - Oberstufenzentrum Werder

Abteilung 1, 2, 3 in Werder

Tele­fon: 03327 6687–0
Fax: 03327 6687–60
Wohn­heim: ‑72 und ‑73 Fax: ‑74
Email: info@osz-werder.de

Abteilung 4 in Groß Kreutz

Tele­fon: 033207 5677–0
Fax: 033207 5677–106
Wohn­heim: ‑201 und ‑202 Fax: ‑203
Email: info@osz-werder.de

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