Fachschule

Fachschule für Sozialwesen — Fachrichtung: Sozialpädagogik (Erzieher/-in) Abteilung 3

Bil­dungsziel:

  • Erlan­gung eines staatlichen Beruf­s­ab­schlusses nach Lan­desrecht der beru­flichen Weit­er­bil­dung
  • Ver­mit­tlung ein­er ver­tieften beru­flichen Fach­bil­dung und ein­er erweit­erten All­ge­mein­bil­dung

Dauer:

  • 3 Jahre
  • Die Probezeit beträgt 1 Schul­hal­b­jahr

Unter­richt­sor­gan­i­sa­tion:

  • teilzeitschulisch
  • vol­lzeitschulisch

Auf­nah­mevo­raus­set­zun­gen:

  1. Fachober­schul­reife oder eine gle­ich­w­er­tige Schul­bil­dung und
    • eine abgeschlossene ein­schlägige Beruf­saus­bil­dung
    • oder eine abgeschlossene nichtein­schlägige Beruf­saus­bil­dung und eine für die Fachrich­tung förder­liche Tätigkeit
  2. Fach­hochschul­reife oder all­ge­meine Hochschul­reife und eine für die Fachrich­tung förder­liche Tätigkeit
  3. Für die Auf­nahme in die tätigkeits­be­glei­t­ende Aus­bil­dung in Teilzeit­form ist der Nach­weis ein­er min­destens ein­jähri­gen ein­schlägi­gen haupt­beru­flichen prak­tis­chen Tätigkeit und eine Bestä­ti­gung des Arbeit­ge­bers über die gegen­wär­tige haupt­beru­fliche Tätigkeit* zu erbrin­gen. (*min­destens die Hälfte der ort­süblichen tar­i­flichen Arbeit­szeit, unbe­fris­tet oder den Aus­bil­dungszeitraum umfassend)

Die Bewer­bung für diesen Bil­dungs­gang erfol­gt direkt am OSZ Werder.

Son­stiges:

  • kein Schul­geld

Bewer­bung­sun­ter­la­gen:

  1. Die Zeug­nisse, mit denen der schulis­che und der vorhan­dene beru­fliche Abschluss der ein­schlägi­gen Beruf­saus­bil­dung nachgewiesen wird,
  2. ein tabel­lar­isch­er Lebenslauf,
  3. zwei Licht­bilder neueren Datums,
  4. eine ärztliche Bescheini­gung, aus der her­vorge­ht, dass die Bewer­berin oder der Bewer­ber die gesund­heitliche Eig­nung für die Auf­nahme der kün­fti­gen Tätigkeit besitzt, und
  5. der gemäß Punkt 3 der Auf­nah­mevor­raus­set­zun­gen geforderte Tätigkeit­snach­weis.

Kon­takt:
Ober­stufen­zen­trum Werder
Altenkirch-Weg 6 — 8
14542 Werder (Hav­el)
Tele­fon: (03327) 66870
Email: ralf.schoenbrunn[at]oszw.de

Fachschule für Technik — Fachrichtung: Agrartechnik Abteilung 4

Schw­er­punk­te:
Garten- und Land­schafts­bau
Land­bau

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Weit­ere Infor­ma­tio­nen

Berufs­beze­ich­nung:

Staatlich geprüfter Tech­niker der Fachrich­tung Agrartech­nik

Ein­satzmöglichkeit­en nach Abschluss der Aus­bil­dung:

  • Nach dem erfol­gre­ichen Abschluss der Aus­bil­dung bieten sich den Absol­ven­ten vielfältige Ein­satzmöglichkeit­en:
  • Über­nahme von Führungsauf­gaben, z.B. als Betriebs- und Abteilungsleit­er in mit­tleren und größeren Betrieben des jew­eili­gen Schw­er­punk­tes
  • Tätigkeit­en in Ämtern und Behör­den
  • Beratungstätigkeit entsprechend des Schw­er­punk­tes, z.B. Kun­den­ber­atung, Beratung im Bere­ich des Pflanzen­schutzes, der Düngemit­telin­dus­trie oder der Landtech­nik
  • Ein­satz in Beratung­sein­rich­tun­gen
  • Über­nahme der Funk­tion des Aus­bilders nach dem Able­gen der Aus­bildereig­nung­sprü­fung

Aus­bil­dungs­förderung:

Eine Aus­bil­dungs­förderung kann nach dem Bun­de­saus­bil­dungs­förderge­setz (BAföG) oder der Auf­stiegs­fort­bil­dungs­förderung nach SGB III gewährt wer­den. Die Möglichkeit­en der Förderung sind vom Einzelfall abhängig.

Bitte informieren Sie sich rechtzeit­ig beim Amt für Aus­bil­dungs­förderung.

Zusät­zlich kann vor der Aus­bil­dung beim Lan­desamt für ländliche Entwick­lung, Land­wirtschaft und Flur­erneuerung Begabten­förderung beantragt wer­den.

Auf­nah­mevo­raus­set­zun­gen:

  • die Fachober­schul­reife oder eine gle­ich­w­er­tige Schul­bil­dung und
  • eine abgeschlossene ein­schlägige Beruf­saus­bil­dung

Auf­nah­mev­er­fahren:

Die Auf­nahme kön­nen Sie am Ober­stufen­zen­trum Werder (Hav­el) schriftlich beantra­gen. Dem Auf­nah­meantrag fügen Sie bitte fol­gende Unter­la­gen bei:

  • die Zeug­nisse, mit denen der schulis­che und der beru­fliche Abschluss nachgewiesen wird
  • einen tabel­lar­ischen Lebenslauf
  • zwei aktuelle Licht­bilder

Die Entschei­dung über Auf­nahme erfol­gt zu Beginn eines Schul­jahres und obliegt dem Schulleit­er.

Probezeit:

Die Probezeit beträgt ein Schul­hal­b­jahr. Die Probezeit ist bestanden, wenn in allen Fäch­ern min­destens aus­re­ichende Leis­tun­gen erre­icht wur­den.

Aus­bil­dungs­dauer:

Die Aus­bil­dung erfol­gt in Teilzeit mit ein­er Dauer von 3 Jahren:

  • Schulis­che Aus­bil­dung: 3 Win­ter­hal­b­jahre
  • Prak­tikum: 1200 Stun­den in den Som­mer­hal­b­jahren

Erwerb der Fach­hochschul­reife

  • Deutsch Kom­mu­nika­tion
  • Math­e­matik

Abschluss der Aus­bil­dung

Im let­zten Schul­hal­b­jahr find­et eine Abschlussprü­fung statt. Die Prü­fung beste­ht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Zum Erwerb der Fach­hochschul­reife leg­en Sie eine sep­a­rate Prü­fung im Fach „Math­e­matik“ ab.

Zusät­zlich beste­ht am OSZ Werder (Hav­el) die Möglichkeit, die Aus­bildereig­nung­sprü­fung abzule­gen, die aus einem the­o­retis­chen und einem prak­tis­chen Teil beste­ht.

OSZ Werder - Oberstufenzentrum Werder

Abteilung 1, 2, 3 in Werder

Tele­fon: 03327 6687–0
Fax: 03327 6687–60
Wohn­heim: ‑72 und ‑73 Fax: ‑74
Email: info@osz-werder.de

Abteilung 4 in Groß Kreutz

Tele­fon: 033207 5677–0
Fax: 033207 5677–106
Wohn­heim: ‑201 und ‑202 Fax: ‑203
Email: info@osz-werder.de

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