Förderverein (Auszug aus der Satzung)
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, die materielle, finanzielle und ideelle Entwicklung des Oberstufenzentrums zu unterstützen. Der Verein fördert die Bildung. Weiterhin wird die Zusammenarbeit insbesondere mit im Einzugsbereich angesiedelten kulturellen, sportlichen, handwerklichen und sonstigen Einrichtungen gefördert. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung
Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Gewinne, werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Weder ein Mitglied noch eine sonstige Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für satzungsgerechte Tätigkeiten können Unkosten erstattet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglied kann werden, wer sich dem OSZ verbunden fühlt oder den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will.
Der Beitritt zum Verein ist schriftlich zu erklären. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit und teilt seine Entscheidung den Beitrittswilligen schriftlich mit. Bei Ablehnung des Auftrages kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung um Entscheidung anrufen. Diese entscheidet dann entgültig über den Antrag mit 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Verein unterscheidet:
- Ordentliches Mitglied ist jene Person, die ihre Mitgliedschaft durch schriftliche und bestätigte Beitrittserklärung erworben hat.
- Förderndes Mitglied kann werden, wer an der Förderung des Oberstufenzentrums interessiert ist. Behörden und Organisationen können diese Mitgliedschaft ebenfalls erwerben.
- Ehrenmitglied des Vereins kann werden, wer sich um die Förderung des Vereins besonders verdient gemacht hat oder mindestens 3 Jahre ordentliches oder förderndes Mitglied ist. Entsprechende Vorschläge kann jedes Mitglied an den Vorstand einreichen. Dieser legt nach Prüfung durch die Mitgliederversammlung den Vorschlag zum Beschluß vor. Der Beschluß bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder.
Der Verein arbeitet gemeinnützig.